top of page

ARCHIVIERUNG DER WERKE

Das Karl-Plattner-Archiv registriert an seinem Sitz alle Werke, die der Künstler von 1945 bis 1986 angefertigt hat. Sie ist die einzige Einrichtung, die zur Ausstellung der Echtheitsbescheinigungen für seine Werke berechtigt ist.

​

Mit Ausnahme der Druckgrafik, die auf jeden Fall berücksichtigt und inventarisiert wird, bietet das Karl-Plattner-Archiv einen kostenlosen Service zur Beglaubigung seiner Werke auf Leinwand, Holz und Papier an, deren Archivierungsverfahren in der im Folgenden dargelegten Weise verläuft:

  • Die Besitzer der Werke können einen ersten Kontakt mit dem Karl-Plattner-Archiv aufnehmen, indem sie eine E-Mail an die Adresse info@karlplattnerarchivio.com schicken, und zwar unter Angabe der Personaldaten (Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer) und der Mindestinformationen über die Arbeiten, die man archivieren lassen möchte (Ausführungsjahr, Maße und Herkunft. In der Anlage beizufügen sind außerdem die Abbildungen etwaiger bereits von Karl Plattner oder von anderen ausgestellter Echtheitsdokumente und der Werke selbst (eine Abbildung der Vorderseite, eine der Rückseite und eine Detailabbildung der Unterschrift).

  • Nach Überprüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen kontaktiert das Karl-Plattner-Archiv die Besitzer der Werke und gibt in jedem einzelnen Fall die Vorgangsweise bekannt, um die endgültige Archivierung der Arbeiten oder, falls es sich um bekannte oder bereits eingetragene Werke handelt, die Aktualisierung der im Archiv vorhandenen Informationen vorzunehmen.

  • Um die Aktualisierung und die Organisation der Daten über die Werke zu erleichtern, werden die Besitzer ersucht, das in diesem Portal abrufbare Formular vollständig auszufüllen und dem Karl-Plattner-Archiv zu übermitteln. Über dieses Portal kann man auch die Registrierung der Arbeiten in die Wege leiten und das Karl-Plattner-Archiv zur Verarbeitung der Personaldaten der Antragsteller bevollmächtigen.

Das Karl-Plattner-Archiv gewährleistet ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

  • Bei bereits archivierten Werken kann anhand des ausgefüllten Formulars eine zusätzliche Überprüfung und/oder Aktualisierung der im Karl-Plattner-Archiv vorhandenen Daten vorgenommen werden. Nach dem An- und Verkauf der Werke werden die neuen Besitzer ersucht, das Karl-Plattner-Archiv zu informieren, um die ständige Aktualisierung der Datenbank und der historischen Verzeichnisse der einzelnen registrierten Werke zu ermöglichen.

 

BILDMATERIAL

Falls das Karl-Plattner-Archiv nicht bereits über Abbildungen der Vorder- und Rückseite der Werke verfügt, die zur Veröffentlichung geeignet sind, werden die Besitzer der Werke ersucht, folgendes Material in professioneller Qualität zu übermitteln:

  • eine digitale Farbaufnahme (CMYK) der Vorderseite (Recto) des Werkes ohne Rahmen oder Schutzhülle in Gesamtansicht;

  • eine digitale Farbaufnahme der Rückseite (Verso) des Werkes in Gesamtansicht;

  • eine digitale farbige Detailaufnahme der Unterschrift;

  • eine digitale farbige Detailaufnahme anderer Beschriftungen oder Widmungen, Stempel oder Etiketten und relevanter Einzelheiten.

Alles oben Genannte muss von einem professionellen Fotografen angefertigt und ohne Vervielfältigungsrechte zur Verfügung gestellt werden. Die Aufnahmen müssen eine Grundlinie (oder Höhe) von mindestens 25 cm haben; Auflösung 300 dpi; Format JPEG, EPS oder TIFF; möglichst ohne Umrandung, vierkantig und auf weißem Hintergrund.

 

UNMITTELBARE ÜBERPRÜFUNG DER WERKE

Vor der Ausstellung der Echtheitsbescheinigungen kann das Karl-Plattner-Archiv gegebenenfalls eine unmittelbare Überprüfung der Werke verlangen; diese müssen ohne Rahmen oder Schutzhülle am Sitz des Karl-Plattner-Archivs in Bozen, Kapuzinergasse 26A abgegeben werden.

Die Werke müssen von den Besitzern oder von einem Beauftragten mit schriftlicher Vollmacht abgegeben und dem Karl-Plattner-Archiv für den für ihre Überprüfung erforderlichen Zeitraum überlassen werden.

 

BEGLAUBIGUNGEN

Die vom Karl-Plattner-Archiv ausgestellten Beglaubigungen werden in Farbdruck im Format 21 x 29 cm und kunststoffbeschichtet hergestellt.

Das Karl-Plattner-Archiv stellt auf keinen Fall Beglaubigungen für Werke aus, bei denen das zur Verfügung gestellte Material nicht der geforderten Qualität entspricht oder für die kein ordnungsgemäßes Archivierungsverfahren in die Wege geleitet wurde.

Die ausgestellten Archivierungs- und Echtheitsbescheinigungen müssen den Werken bei jedem Besitzerwechsel beigelegt werden.

bottom of page